Zertifikatspflicht
Beim Winterfahrtraining gilt die Zertifikatspflicht
- Das Winterfahrtraining fällt gemäss BAG-Regelungen in die Kategorie Veranstaltung. Für Kurse welche der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) unterstellt sind, gilt seit dem 20. Dezember 2021 die 2G-Regelung: geimpft oder genesen.
- Die Zertifikate werden am Kursmorgen bei der Ankunft im Theorielokal geprüft. Teilnehmer/innen welche kein gültiges Zertifikat vorweisen können, ist die Teilnahme am Kurs nicht gestattet. Die Kurskosten sind in diesem Fall gleichermassen geschuldet wie bei unentschuldigtem nicht Erscheinen.
- Die 2G-Regelung gilt ebenfalls für die Mittagspause im Hotel Bär-Post, sowie für die Kaffepausen auf der Piste.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte ungeniert an die Kursleitung.